Rechtsprechung
   VG Trier, 15.07.2019 - 6 K 3961/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,93779
VG Trier, 15.07.2019 - 6 K 3961/18 (https://dejure.org/2019,93779)
VG Trier, Entscheidung vom 15.07.2019 - 6 K 3961/18 (https://dejure.org/2019,93779)
VG Trier, Entscheidung vom 15. Juli 2019 - 6 K 3961/18 (https://dejure.org/2019,93779)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,93779) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • VG Berlin, 15.04.2021 - 31 K 237.18

    Guinea: Flüchtlingseigenschaft bei politischer Verfolgung eines oppositionellen

    Ausgehend von dieser Auskunftslage ist auch in der Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichte anerkannt, dass es in Guinea in Einzelfällen zu einer politischen Verfolgung oppositionell eingestellter und aktiver Personen kommen kann (vgl. z.B. VG Minden, Urteil vom 25. Januar 2019 -10 K 4122/17.A -, juris Rn. 49; im dort konkret zur Entscheidung stehenden Fall eines Aktivisten der UFDG ohne herausgehobene Stellung allerdings verneint; s. femer etwa VG Trier, Urteil vom 15. Juli 2019 - 6 K 3961/18.TR -, juris: Einzelfall einer Verfolgung wegen Unterstützung der oppositionspolitischen Tätigkeit eines Onkels).

    Dem Kläger kommt auch insoweit zunächst die Beweiserieichterung aus Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU zugute (vgl. auch VG Trier, Urteil vom 15. Juli 2019, a.a.O.).

    Zwar geht das Auswärtige Amt (a.a.O., S. 11) davon aus, dass Betroffene im Fall ethnischer Unruhen in der Vergangenheit die "theoretische" Möglichkeit gehabt hätten, in die von anderen Ethnien bewohnten Nachbarregionen zu flüchten (zu den Unruhen 2013 in Waldguinea zwischen Angehörigen der Ethnien Kissi und Guerze), Daraus dürfte aber nicht in pauschaler und generalisierender Weise gefolgert werden können, es bestehe in Guinea "grundsätzlich in den meisten Fällen die Möglichkeit, staatlicher Verfolgung, Repressionen Dritter sowie Fällen regionaler Instabilität durch Umzug in einen anderen Teil des Landes auszuweichen" (so aber VG Würzburg, Urteil vom 11. Dezember 2020 - W 10 K 19.32233 juris Rn. 28; vgl. für die Verneinung einer inländischen Fluchtalternative im Fall einer politischen Verfolgung in Guinea dagegen etwa auch VG Trier, Urteil vom 15. Juli 2019, a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht